DROSOPHILA SUZUKII

05.08.2016 - Kehrli P.

Die Kirschessigfliege wird bereits in zahlreichen Rebberg gefangen. In Abhängigkeit der Situation sind die Populationen jedoch sehr unterschiedlich. Wir möchten daran erinnern, dass Fallen jedoch keinen zuverlässigen Hinweis auf einen möglichen Befall geben, da dieser stark von der Sensibilität der Rebsorte und dem phytosanitären Zustand der Trauben abhängt. Das Eiablagerisiko ist am Anfang der Traubenreife gering. Trotzdem sollten Parzellen mit sensiblen Rebsorten oder Rebberge mit beschädigten Trauben (Pilzbefall, Vögel, Wespen, Hagel…) gut überwacht werden, da Essigfliegen bevorzugt verletzte Beeren befallen. Daneben ist eine konsequente Umsetzung der empfohlenen vorbeugenden Massnahmen des Agroscope Merkblattes für den Weinbau unerlässlich (Entlaubung, Ertragsregulierung, Begrünung). Auf frühreifen Rebsorten werden die ersten Eiablagekontrollen durchgeführt und die Ergebnisse werden regelmässig durch die kantonalen Pflanzenschutzdienste kommuniziert. Diese informieren ebenso über mögliche Bekämpfungsstrategien.

Die Eiablagekontrollmethode, die Bedingungen für eine Behandlungsentscheidung und die bewilligten Produkte sind auf dem aktualisierten Agroscope Merkblatt aufgeführt. Die Entscheidung für eine Behandlung darf nur auf Basis einer kantonalen Empfehlungen oder aufgrund einer festgestellten Eiablage getroffen werden (4% der Beeren mit Eiablage oder 2 wöchentliche Kontrollen nacheinander positiv).

Am Befallsanfang ist der Einsatz von Kaolin (Surround) vorzuziehen. Die Versuchsergebnisse von 2015 weisen auf ein interessantes Wirkungspotential dieses Produktes hin. Daneben haben Ausbauversuche gezeigt, dass dieses Gesteinsmehl die Weinqualität nicht beeinflusst. Die bewilligten Insektizide sollten als letztes Mittel eingesetzt werden und nur auf Anweisung durch die kantonalen Fachstellen. Einbezogen werden muss die Wartefrist, die kurze Wirkungsdauer (5 bis 7 Tage) und die limitierte Anzahl bewilligter Applikationen. Ein vorbeugender Einsatz dieses Typs von Produkten soll keinesfalls erwägt werden.